Zum Inhalt
apvros
Testen

Registrierkassenpflicht für Handwerker: Grenzen und Ausnahmen

Ab wann Handwerker eine Registrierkasse brauchen (15.000 € Umsatz, 7.500 € bar), was als Barumsatz zählt und wie Sie beim Kunden kassieren.

Daniel Auer, Gründer von apvrosStand November 2026, Rechtslage Österreich · 3 Min. Lesezeit

Inhalt dieses Ratgebers
  1. Die Grenzen
  2. Was als Barumsatz zählt
  3. Kassieren beim Kunden
  4. Die Kalte-Hände-Regel
  5. Der Beleg – seit Oktober 2026 auch digital
  6. Kasse einrichten nach der RKSV
  7. Wie apvros dabei hilft
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Kurz gesagt

Eine Registrierkasse brauchen Sie ab 15.000 € Jahresumsatz je Betrieb, wenn davon mehr als 7.500 € Barumsätze sind – beide Grenzen netto (§ 131b BAO). Bar ist auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort; überwiesene Rechnungen zählen nicht. Kassieren Sie beim Kunden, dürfen Sie dort einen Beleg mit Durchschrift ausstellen und den Umsatz danach im Betrieb in der Kasse erfassen.

Die Grenzen

WasGrenzeGrundlage
Jahresumsatz je Betriebab 15.000 € netto§ 131b BAO
davon Barumsätzemehr als 7.500 € netto§ 131b BAO
Beginn der Pflichtviertfolgender Monat nach dem Voranmeldungszeitraum der Überschreitung§ 131b Abs. 3 BAO
Beleg für den Kundenab dem ersten Barumsatz, auch ohne Kassenpflicht§ 132a BAO

Was als Barumsatz zählt

  • Bargeld, Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort und Barscheck
  • Eingelöste eigene Gutscheine – der Verkauf eines Wertgutscheins zählt erst bei der Einlösung
  • Auch eine bare Anzahlung, etwa beim Tischler (Beispiel im Registrierkassenerlass)
  • Nicht bar sind Überweisung, Online-Banking, Zahlungsanweisung, PayPal und Einziehungsauftrag

Kassieren beim Kunden

Wer außerhalb der Betriebsstätte kassiert, darf dort einen Beleg ausstellen und eine Durchschrift behalten. Zurück im Betrieb erfasst er jeden Umsatz ohne unnötigen Aufschub einzeln in der Kasse – Tagessummen sind nicht zulässig (§ 7 Abs. 1 Barumsatzverordnung 2015). Der Registrierkassenerlass nennt Installateure dafür ausdrücklich.

Die Kalte-Hände-Regel

Für Umsätze von Haus zu Haus oder an öffentlichen Orten, die nicht in fest umschlossenen Räumen stattfinden, gilt eine Erleichterung: keine Kassenpflicht bis 45.000 € netto im Jahr – seit 1. Jänner 2026, davor 30.000 € (§ 131 Abs. 4 BAO). Der Erlass nennt Kanalreinigung, Schneeräumung sowie Garten- und Landschaftspflege. Wer in Gebäuden arbeitet, fällt nicht darunter.

Der Beleg – seit Oktober 2026 auch digital

Bei jeder Barzahlung bekommt der Kunde einen Beleg mit Name des Unternehmers, fortlaufender Nummer, Datum, Menge und Bezeichnung der Leistung und Betrag (§ 132a BAO). Seit 1. Oktober 2026 darf der Beleg auch auf dem Gerät des Kunden angezeigt oder ausgelesen werden, statt ihn auszudrucken; auf Verlangen bekommt der Kunde weiter einen Papierbeleg.

Kasse einrichten nach der RKSV

  • Signatur- oder Siegelerstellungseinheit (Karte oder Online-Dienst) von einem Vertrauensdiensteanbieter
  • Einheit und Kasse über FinanzOnline registrieren
  • Startbeleg erstellen und spätestens eine Woche nach Inbetriebnahme prüfen
  • Monatsbelege erstellen
  • Jahresbeleg zum 31. Dezember ausdrucken, aufbewahren und bis 15. Februar prüfen

Strafen laut Registrierkassenerlass: bis 5.000 € bei fehlender Kasse oder fehlendem Beleg (§ 51 Abs. 1 lit. c und d FinStrG), bis 25.000 € bei Manipulation (§ 51a FinStrG).

Wie apvros dabei hilft

apvros ist keine Registrierkasse. apvros schreibt Rechnungen, die Ihre Kunden überweisen – das sind keine Barumsätze. Zahlungen ordnet apvros aus dem Kontoauszug (CAMT) den Rechnungen zu, auch mit Skonto, Spesen und Teilbeträgen. Wer vor Ort bar oder mit Karte kassiert, braucht ab den Grenzen zusätzlich eine Registrierkasse nach RKSV.

Zahlungserinnerung RN-2026-0011

Gesendet

Wohnanlage Lindengasse · vom KI-Mitarbeiter vorbereitet

Rechnung

RN-2026-0011

Schlussrechnung

Fällig seit

21.10.2026

15 Tage überfällig

Offen

€ 3.672,00

noch nicht bezahlt

Mahnstufe

Erinnerung

noch nicht gemahnt

E-Mail an den Kunden

Zahlungserinnerung: Rechnung RN-2026-0011

Sehr geehrte Damen und Herren, wir erinnern Sie freundlich an die offene Rechnung und bitten um zeitnahe Begleichung des Betrags.

VerwerfenErinnerung senden

Häufige Fragen

Ab wann brauche ich als Handwerker eine Registrierkasse?

Ab einem Jahresumsatz von 15.000 € je Betrieb, wenn davon mehr als 7.500 € Barumsätze sind – beide Grenzen netto (§ 131b BAO). Die Pflicht beginnt mit dem viertfolgenden Monat nach dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Grenzen überschritten wurden.

Zählt eine Kartenzahlung als Barumsatz?

Ja. Laut Registrierkassenerlass gilt die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort als Barzahlung. Überweisung, Online-Banking, PayPal und Einziehungsauftrag sind dagegen keine Barumsätze.

Brauche ich eine Kasse, wenn alle Kunden überweisen?

Nein. Überwiesene Rechnungen sind keine Barumsätze und zählen nicht zur Grenze von 7.500 €. Sobald Sie aber bar oder mit Karte kassieren – auch eine Anzahlung –, zählt dieser Betrag.

Darf ich beim Kunden kassieren und später in der Kasse erfassen?

Ja. Sie stellen beim Kunden einen Beleg aus, behalten eine Durchschrift und erfassen den Umsatz nach der Rückkehr in den Betrieb ohne unnötigen Aufschub einzeln in der Kasse (§ 7 Barumsatzverordnung 2015). Der Erlass nennt Installateure ausdrücklich.

Quellen

Stand November 2026, zuletzt durchgesehen am 5. November 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung, Ihre Kammer oder einen Rechtsanwalt.

5,0 von 5 auf Google

Schauen Sie sich apvros in Ruhe an.

Registrieren Sie sich kostenlos und laden Sie die App-Vorstellung als PDF. In Ihrem Bereich finden Sie außerdem alle Neuigkeiten zu apvros.

  • Alle Funktionen vom Angebot bis zur Zahlung
  • Die KI-Mitarbeiter mit echten Beispielen
  • Bilder aus der App, am PC und am Handy
  • Preise und wie der Start abläuft

Live-Demo vereinbaren

30 Minuten, online oder bei Ihnen im Betrieb. Kostenlos.

Wir verwenden Ihre Angaben nur für diese Anfrage. Datenschutz

Lieber alles auf einen Blick?

Die App-Vorstellung zeigt mit Bildern aus der App, wie apvros vom Angebot bis zur Zahlung arbeitet. Oder wir rufen Sie kurz an und zeigen es Ihnen.

Um Ihnen die passende App-Vorstellung zu geben, beantworten Sie ein paar kurze Fragen in unserem Betriebs-Check – dauert 2 Minuten.

Zum Betriebs-Check
Oder gleich anrufen: 0660 286 19 28