Inhalt dieses Ratgebers
Kurz gesagt
Wer an Bundesdienststellen liefert, muss seit 1. Jänner 2014 elektronisch abrechnen – über das Unternehmensserviceportal (USP) im Format ebInterface oder über PEPPOL. Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich derzeit keine allgemeine E-Rechnungspflicht; ab Juli 2030 kommt sie EU-weit für grenzüberschreitende Geschäfte.
Rechnungen an den Bund
Seit 1. Jänner 2014 nehmen Bundesdienststellen nur noch E-Rechnungen an; ausgenommen sind Barzahlungen und sofort bezahlte Rechnungen. Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung in diesem Sinn – gemeint ist eine strukturierte Datei, die der Empfänger automatisch verarbeiten kann.
Zwei Wege, zwei Formate
- Über das USP: Registrierung, dann die Anwendung „E-Rechnung an den Bund“ aktivieren. Hochladen lässt sich eine ebInterface-Datei; wer keine Software hat, kann die Rechnung auch in ein Formular tippen.
- Über PEPPOL, das europäische Netz für E-Rechnungen, im Format PEPPOL BIS (UBL).
- Bei ebInterface werden seit 2023 nur noch die Versionen 4.3, 5 und 6 angenommen – ältere Versionen lehnt das USP ab.
Länder, Gemeinden und Firmenkunden
Für Bundesländer und Gemeinden gibt es keine gesetzliche Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen; viele nehmen sie dennoch an oder verlangen sie in der Ausschreibung. Zwischen Unternehmen ist die E-Rechnung in Österreich derzeit freiwillig – anders als in Deutschland, wo Betriebe sie seit 2025 empfangen können müssen.
Was 2030 kommt
Mit dem EU-Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA, Richtlinie 2025/516) wird die E-Rechnung ab 1. Juli 2030 für Geschäfte zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern Pflicht. Wer heute schon ebInterface schreibt, hat den größten Teil des Weges hinter sich.
Wie apvros dabei hilft
apvros erstellt Rechnungen als E-Rechnung nach ebInterface – im Grundumfang, ohne Zusatzmodul. Teil-, Schluss- und Regierechnungen entstehen mit einem Klick aus dem Angebot, mit den österreichischen Steuersätzen.
Rechnung RN-2026-0024
EntwurfVersendetBezahltWohnanlage Lindengasse · aus Auftrag AUF-2026-0014
Häufige Fragen
Brauche ich in Österreich eine E-Rechnung?
Wer an Bundesdienststellen liefert, muss seit 1. Jänner 2014 elektronisch abrechnen – über das Unternehmensserviceportal (USP) im Format ebInterface oder über PEPPOL. Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich derzeit keine allgemeine E-Rechnungspflicht; ab Juli 2030 kommt sie EU-weit für grenzüberschreitende Geschäfte.
Was ist ebInterface?
ebInterface ist das österreichische XML-Format für E-Rechnungen, herausgegeben von AUSTRIAPRO in der Wirtschaftskammer. Der Bund nimmt es über das Unternehmensserviceportal an, derzeit in den Versionen 4.3, 5 und 6.
Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung?
Nicht im Sinn der E-Rechnung an den Bund. Gemeint ist eine strukturierte Datei, die der Empfänger automatisch verarbeiten kann – ebInterface oder PEPPOL BIS.
Quellen
- e-Rechnung.gv.at – Rechnungseinbringung an die öffentliche Verwaltung (BMF)
- e-Rechnung.gv.at: Format ebInterface
- Richtlinie (EU) 2025/516 (ViDA)
Stand Oktober 2026, zuletzt durchgesehen am 5. November 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung, Ihre Kammer oder einen Rechtsanwalt.