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E-Rechnung in Österreich: ebInterface, USP und was ab 2030 kommt

E-Rechnung an den Bund über USP oder PEPPOL, ebInterface 4.3 bis 6, Länder, Gemeinden und Firmenkunden – und was ab Juli 2030 EU-weit kommt.

Daniel Auer, Gründer von apvrosStand Oktober 2026, Rechtslage Österreich · 2 Min. Lesezeit

Inhalt dieses Ratgebers
  1. Rechnungen an den Bund
  2. Zwei Wege, zwei Formate
  3. Länder, Gemeinden und Firmenkunden
  4. Was 2030 kommt
  5. Wie apvros dabei hilft
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Kurz gesagt

Wer an Bundesdienststellen liefert, muss seit 1. Jänner 2014 elektronisch abrechnen – über das Unternehmensserviceportal (USP) im Format ebInterface oder über PEPPOL. Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich derzeit keine allgemeine E-Rechnungspflicht; ab Juli 2030 kommt sie EU-weit für grenzüberschreitende Geschäfte.

Rechnungen an den Bund

Seit 1. Jänner 2014 nehmen Bundesdienststellen nur noch E-Rechnungen an; ausgenommen sind Barzahlungen und sofort bezahlte Rechnungen. Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung in diesem Sinn – gemeint ist eine strukturierte Datei, die der Empfänger automatisch verarbeiten kann.

Zwei Wege, zwei Formate

  • Über das USP: Registrierung, dann die Anwendung „E-Rechnung an den Bund“ aktivieren. Hochladen lässt sich eine ebInterface-Datei; wer keine Software hat, kann die Rechnung auch in ein Formular tippen.
  • Über PEPPOL, das europäische Netz für E-Rechnungen, im Format PEPPOL BIS (UBL).
  • Bei ebInterface werden seit 2023 nur noch die Versionen 4.3, 5 und 6 angenommen – ältere Versionen lehnt das USP ab.

Länder, Gemeinden und Firmenkunden

Für Bundesländer und Gemeinden gibt es keine gesetzliche Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen; viele nehmen sie dennoch an oder verlangen sie in der Ausschreibung. Zwischen Unternehmen ist die E-Rechnung in Österreich derzeit freiwillig – anders als in Deutschland, wo Betriebe sie seit 2025 empfangen können müssen.

Was 2030 kommt

Mit dem EU-Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA, Richtlinie 2025/516) wird die E-Rechnung ab 1. Juli 2030 für Geschäfte zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern Pflicht. Wer heute schon ebInterface schreibt, hat den größten Teil des Weges hinter sich.

Wie apvros dabei hilft

apvros erstellt Rechnungen als E-Rechnung nach ebInterface – im Grundumfang, ohne Zusatzmodul. Teil-, Schluss- und Regierechnungen entstehen mit einem Klick aus dem Angebot, mit den österreichischen Steuersätzen.

Rechnung RN-2026-0024

EntwurfVersendetBezahlt

Wohnanlage Lindengasse · aus Auftrag AUF-2026-0014

Arbeitszeit lt. Arbeitsberichten€ 1.140,00
Material lt. Lieferscheinen€ 2.956,00
Mehrmaterial lt. Lieferschein€ 188,00
E-Rechnung€ 4.284,00 netto
Zahlung am Konto erkannt und zugeordnet

Häufige Fragen

Brauche ich in Österreich eine E-Rechnung?

Wer an Bundesdienststellen liefert, muss seit 1. Jänner 2014 elektronisch abrechnen – über das Unternehmensserviceportal (USP) im Format ebInterface oder über PEPPOL. Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich derzeit keine allgemeine E-Rechnungspflicht; ab Juli 2030 kommt sie EU-weit für grenzüberschreitende Geschäfte.

Was ist ebInterface?

ebInterface ist das österreichische XML-Format für E-Rechnungen, herausgegeben von AUSTRIAPRO in der Wirtschaftskammer. Der Bund nimmt es über das Unternehmensserviceportal an, derzeit in den Versionen 4.3, 5 und 6.

Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung?

Nicht im Sinn der E-Rechnung an den Bund. Gemeint ist eine strukturierte Datei, die der Empfänger automatisch verarbeiten kann – ebInterface oder PEPPOL BIS.

Quellen

Stand Oktober 2026, zuletzt durchgesehen am 5. November 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung, Ihre Kammer oder einen Rechtsanwalt.

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