Inhalt dieses Ratgebers
Kurz gesagt
Zwischen Unternehmern betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz – im zweiten Halbjahr 2026 also 10,73 % pro Jahr (§ 456 UGB) –, dazu kommen 40 € Pauschale für Betreibungskosten (§ 458 UGB). Gegenüber Privatkunden gelten 4 % pro Jahr (§§ 1000 und 1333 ABGB); Mahnspesen nur, wenn der Kunde den Verzug verschuldet hat und die Kosten notwendig und angemessen sind.
Verzugszinsen auf einen Blick
| Firmenkunde (Unternehmer) | Privatkunde (Verbraucher) | |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Zinssatz | 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) | 4 % pro Jahr (§ 1000 Abs. 1, § 1333 ABGB) |
| 2. Halbjahr 2026 | 10,73 % | 4 % |
| Pauschale | 40 € (§ 458 UGB) | keine |
| Weitere Mahn- und Inkassokosten | darüber hinaus nach § 1333 Abs. 2 ABGB | nur verschuldet, notwendig und angemessen (§ 1333 Abs. 2 ABGB) |
Trifft den Unternehmer-Kunden an der Verzögerung keine Verantwortung, gelten auch zwischen Unternehmern nur 4 % (§ 456 UGB).
Der Basiszinssatz
Den Basiszinssatz veröffentlicht die Oesterreichische Nationalbank. Maßgeblich ist der Satz am ersten Tag des Halbjahres (§ 456 UGB). Am 1. Jänner und am 1. Juli 2026 lag er bei 1,53 % – daraus ergeben sich 10,73 % für das zweite Halbjahr 2026. Am 16. September 2026 stieg er auf 2,03 %; gilt dieser Satz noch am 1. Jänner 2027, sind es ab dann 11,23 %.
Wann der Kunde in Verzug ist
In Verzug ist, wer trotz Fälligkeit nicht zahlt. Fällig ist die Rechnung zum vereinbarten Termin; ohne Vereinbarung ist der Werklohn in der Regel nach vollendetem Werk zu zahlen (§ 1170 ABGB). Ist keine Zahlungsfrist bestimmt, beginnt die Zahlungspflicht mit der Einmahnung (§ 1417 ABGB) – schreiben Sie das Zahlungsziel deshalb immer auf die Rechnung. Bei Überweisung muss das Geld zum Fälligkeitstag auf Ihrem Konto sein (§ 907a ABGB). Eine Mahnung ist keine Voraussetzung, um die Forderung einzuklagen.
Zahlungsfristen zwischen Unternehmern
Eine vereinbarte Zahlungsfrist von bis zu 60 Tagen ist keinesfalls grob nachteilig (§ 459 Abs. 3 UGB); längere Fristen sind nicht verboten, können im Einzelfall aber nichtig sein. Ein Ausschluss von Verzugszinsen ist jedenfalls grob nachteilig (§ 459 Abs. 4 UGB) – den muss sich kein Betrieb in den Bedingungen eines Großkunden gefallen lassen.
Mahnspesen und Inkasso
Zwischen Unternehmern deckt die Pauschale von 40 € die Betreibungskosten ab; höhere Kosten richten sich nach § 1333 Abs. 2 ABGB. Gegenüber Privatkunden sind Mahnspesen zulässig, wenn der Kunde den Verzug verschuldet hat und die Kosten notwendig, zweckentsprechend und angemessen sind; meist sind sie in den AGB vereinbart. Ein Inkassobüro darf höchstens die Sätze der Inkassogebühren-Verordnung verrechnen.
So mahnen Sie richtig
- Zahlungsziel, Fälligkeitsdatum und Bankverbindung klar auf die Rechnung schreiben.
- Vor dem Mahnen prüfen, ob schon gezahlt wurde – auch Teilbeträge und Skonto.
- Kurz nach Fälligkeit freundlich erinnern.
- In der Mahnung neue Frist, Verzugszinsen und Spesen nennen.
- In der letzten Mahnung rechtliche Schritte ankündigen.
- Danach Inkasso oder Klage – und jeden Schritt mit Datum dokumentieren.
Wie apvros dabei hilft
apvros zeigt jederzeit, was offen ist. Zahlungen kommen aus dem Kontoauszug (CAMT) und werden zugeordnet, auch mit Skonto, Spesen und Teilbeträgen – so mahnen Sie niemanden, der schon gezahlt hat. Der KI-Mitarbeiter „Zahlungserinnerung“ schreibt die Erinnerung in Ihrem Ton und schlägt die nächste Stufe erst vor, wenn es sinnvoll ist; Mahnspesen hinterlegen Sie je Stufe. Erinnerungen und Mahnungen gehen per E-Mail oder als Brief – nach Ihrer Freigabe.
Zahlungserinnerung RN-2026-0011
GesendetWohnanlage Lindengasse · vom KI-Mitarbeiter vorbereitet
Rechnung
RN-2026-0011
Schlussrechnung
Fällig seit
21.10.2026
15 Tage überfällig
Offen
€ 3.672,00
noch nicht bezahlt
Mahnstufe
Erinnerung
noch nicht gemahnt
E-Mail an den Kunden
Zahlungserinnerung: Rechnung RN-2026-0011
Sehr geehrte Damen und Herren, wir erinnern Sie freundlich an die offene Rechnung und bitten um zeitnahe Begleichung des Betrags.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026 in Österreich?
Zwischen Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz – im zweiten Halbjahr 2026 10,73 % pro Jahr (§ 456 UGB). Gegenüber Privatkunden 4 % pro Jahr (§ 1000 Abs. 1 ABGB).
Darf ich Mahnspesen verrechnen?
Ja, wenn der Kunde den Verzug verschuldet hat und die Kosten notwendig, zweckentsprechend und angemessen sind (§ 1333 Abs. 2 ABGB). Zwischen Unternehmern steht Ihnen zusätzlich eine Pauschale von 40 € zu (§ 458 UGB).
Was sind die 40 Euro nach § 458 UGB?
Eine Pauschale für Betreibungskosten, die Sie bei Zahlungsverzug zwischen Unternehmern verlangen dürfen – ohne Nachweis der Kosten. Höhere Kosten können Sie nach § 1333 Abs. 2 ABGB geltend machen.
Muss ich vor einer Klage mahnen?
Gesetzlich nicht. Ist aber keine Zahlungsfrist bestimmt, beginnt die Zahlungspflicht erst mit der Einmahnung (§ 1417 ABGB). Schreiben Sie deshalb ein Zahlungsziel auf jede Rechnung – und erinnern Sie freundlich, bevor Sie Inkasso oder Gericht bemühen.
Quellen
- § 456 Unternehmensgesetzbuch (RIS)
- § 458 Unternehmensgesetzbuch (RIS)
- § 459 Unternehmensgesetzbuch (RIS)
- § 1333 ABGB (RIS)
- § 1000 ABGB (RIS)
- § 1417 ABGB (RIS)
- OeNB: Basiszinssatz und Anknüpfungszinssätze
- WKO: Zahlungsverzug des Geschäftspartners – FAQs (Stand 30.09.2026)
- konsumentenfragen.at: Mahnung
- Inkassogebühren-Verordnung (RIS)
Stand November 2026, zuletzt durchgesehen am 5. November 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung, Ihre Kammer oder einen Rechtsanwalt.