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Mahnung und Verzugszinsen: was Sie verlangen dürfen

Verzugszinsen 2026: 10,73 % zwischen Unternehmern (§ 456 UGB), 4 % bei Privatkunden, 40 € Pauschale (§ 458 UGB) und wann Mahnspesen erlaubt sind.

Daniel Auer, Gründer von apvrosStand November 2026, Rechtslage Österreich · 3 Min. Lesezeit

Inhalt dieses Ratgebers
  1. Verzugszinsen auf einen Blick
  2. Der Basiszinssatz
  3. Wann der Kunde in Verzug ist
  4. Zahlungsfristen zwischen Unternehmern
  5. Mahnspesen und Inkasso
  6. So mahnen Sie richtig
  7. Wie apvros dabei hilft
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Kurz gesagt

Zwischen Unternehmern betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz – im zweiten Halbjahr 2026 also 10,73 % pro Jahr (§ 456 UGB) –, dazu kommen 40 € Pauschale für Betreibungskosten (§ 458 UGB). Gegenüber Privatkunden gelten 4 % pro Jahr (§§ 1000 und 1333 ABGB); Mahnspesen nur, wenn der Kunde den Verzug verschuldet hat und die Kosten notwendig und angemessen sind.

Verzugszinsen auf einen Blick

Firmenkunde (Unternehmer)Privatkunde (Verbraucher)
Gesetzlicher Zinssatz9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB)4 % pro Jahr (§ 1000 Abs. 1, § 1333 ABGB)
2. Halbjahr 202610,73 %4 %
Pauschale40 € (§ 458 UGB)keine
Weitere Mahn- und Inkassokostendarüber hinaus nach § 1333 Abs. 2 ABGBnur verschuldet, notwendig und angemessen (§ 1333 Abs. 2 ABGB)

Trifft den Unternehmer-Kunden an der Verzögerung keine Verantwortung, gelten auch zwischen Unternehmern nur 4 % (§ 456 UGB).

Der Basiszinssatz

Den Basiszinssatz veröffentlicht die Oesterreichische Nationalbank. Maßgeblich ist der Satz am ersten Tag des Halbjahres (§ 456 UGB). Am 1. Jänner und am 1. Juli 2026 lag er bei 1,53 % – daraus ergeben sich 10,73 % für das zweite Halbjahr 2026. Am 16. September 2026 stieg er auf 2,03 %; gilt dieser Satz noch am 1. Jänner 2027, sind es ab dann 11,23 %.

Wann der Kunde in Verzug ist

In Verzug ist, wer trotz Fälligkeit nicht zahlt. Fällig ist die Rechnung zum vereinbarten Termin; ohne Vereinbarung ist der Werklohn in der Regel nach vollendetem Werk zu zahlen (§ 1170 ABGB). Ist keine Zahlungsfrist bestimmt, beginnt die Zahlungspflicht mit der Einmahnung (§ 1417 ABGB) – schreiben Sie das Zahlungsziel deshalb immer auf die Rechnung. Bei Überweisung muss das Geld zum Fälligkeitstag auf Ihrem Konto sein (§ 907a ABGB). Eine Mahnung ist keine Voraussetzung, um die Forderung einzuklagen.

Zahlungsfristen zwischen Unternehmern

Eine vereinbarte Zahlungsfrist von bis zu 60 Tagen ist keinesfalls grob nachteilig (§ 459 Abs. 3 UGB); längere Fristen sind nicht verboten, können im Einzelfall aber nichtig sein. Ein Ausschluss von Verzugszinsen ist jedenfalls grob nachteilig (§ 459 Abs. 4 UGB) – den muss sich kein Betrieb in den Bedingungen eines Großkunden gefallen lassen.

Mahnspesen und Inkasso

Zwischen Unternehmern deckt die Pauschale von 40 € die Betreibungskosten ab; höhere Kosten richten sich nach § 1333 Abs. 2 ABGB. Gegenüber Privatkunden sind Mahnspesen zulässig, wenn der Kunde den Verzug verschuldet hat und die Kosten notwendig, zweckentsprechend und angemessen sind; meist sind sie in den AGB vereinbart. Ein Inkassobüro darf höchstens die Sätze der Inkassogebühren-Verordnung verrechnen.

So mahnen Sie richtig

  • Zahlungsziel, Fälligkeitsdatum und Bankverbindung klar auf die Rechnung schreiben.
  • Vor dem Mahnen prüfen, ob schon gezahlt wurde – auch Teilbeträge und Skonto.
  • Kurz nach Fälligkeit freundlich erinnern.
  • In der Mahnung neue Frist, Verzugszinsen und Spesen nennen.
  • In der letzten Mahnung rechtliche Schritte ankündigen.
  • Danach Inkasso oder Klage – und jeden Schritt mit Datum dokumentieren.

Wie apvros dabei hilft

apvros zeigt jederzeit, was offen ist. Zahlungen kommen aus dem Kontoauszug (CAMT) und werden zugeordnet, auch mit Skonto, Spesen und Teilbeträgen – so mahnen Sie niemanden, der schon gezahlt hat. Der KI-Mitarbeiter „Zahlungserinnerung“ schreibt die Erinnerung in Ihrem Ton und schlägt die nächste Stufe erst vor, wenn es sinnvoll ist; Mahnspesen hinterlegen Sie je Stufe. Erinnerungen und Mahnungen gehen per E-Mail oder als Brief – nach Ihrer Freigabe.

Zahlungserinnerung RN-2026-0011

Gesendet

Wohnanlage Lindengasse · vom KI-Mitarbeiter vorbereitet

Rechnung

RN-2026-0011

Schlussrechnung

Fällig seit

21.10.2026

15 Tage überfällig

Offen

€ 3.672,00

noch nicht bezahlt

Mahnstufe

Erinnerung

noch nicht gemahnt

E-Mail an den Kunden

Zahlungserinnerung: Rechnung RN-2026-0011

Sehr geehrte Damen und Herren, wir erinnern Sie freundlich an die offene Rechnung und bitten um zeitnahe Begleichung des Betrags.

VerwerfenErinnerung senden

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026 in Österreich?

Zwischen Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz – im zweiten Halbjahr 2026 10,73 % pro Jahr (§ 456 UGB). Gegenüber Privatkunden 4 % pro Jahr (§ 1000 Abs. 1 ABGB).

Darf ich Mahnspesen verrechnen?

Ja, wenn der Kunde den Verzug verschuldet hat und die Kosten notwendig, zweckentsprechend und angemessen sind (§ 1333 Abs. 2 ABGB). Zwischen Unternehmern steht Ihnen zusätzlich eine Pauschale von 40 € zu (§ 458 UGB).

Was sind die 40 Euro nach § 458 UGB?

Eine Pauschale für Betreibungskosten, die Sie bei Zahlungsverzug zwischen Unternehmern verlangen dürfen – ohne Nachweis der Kosten. Höhere Kosten können Sie nach § 1333 Abs. 2 ABGB geltend machen.

Muss ich vor einer Klage mahnen?

Gesetzlich nicht. Ist aber keine Zahlungsfrist bestimmt, beginnt die Zahlungspflicht erst mit der Einmahnung (§ 1417 ABGB). Schreiben Sie deshalb ein Zahlungsziel auf jede Rechnung – und erinnern Sie freundlich, bevor Sie Inkasso oder Gericht bemühen.

Quellen

Stand November 2026, zuletzt durchgesehen am 5. November 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung, Ihre Kammer oder einen Rechtsanwalt.

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