Inhalt dieses Ratgebers
Kurz gesagt
Ein Regiebericht hält fest, wer wann wie lange welche Arbeit nach Aufwand geleistet hat – mit Material, Geräten und der Unterschrift des Auftraggebers. Regiearbeit gibt es nur auf Anordnung des Auftraggebers; führen Sie den Bericht täglich und lassen Sie ihn rasch bestätigen. Als Grundlage der Rechnung bewahren Sie ihn wie alle Belege sieben Jahre auf (§ 132 BAO).
Regie nur auf Anordnung
Ist die ÖNORM B 2110 vereinbart – bei Bauaufträgen die Regel –, darf der Auftragnehmer Regieleistungen nicht von sich aus ausführen: Der Auftraggeber muss sie anordnen. So fasst es der Leitfaden der Bundesinnung Bau zusammen. Klären Sie vorher, ob die Person auf der Baustelle dazu berechtigt ist, und halten Sie die Anordnung fest – am besten mit Unterschrift auf dem Regieauftrag.
Was in den Regiebericht gehört
- Datum, Baustelle und Auftraggeber
- Bezug zum Auftrag und wer die Arbeit angeordnet hat
- Beschreibung der Arbeit – so, dass ein Dritter sie versteht
- Personal mit Qualifikation (Monteur, Helfer, Lehrling) und Stunden
- Eingesetzte Geräte mit Einsatzzeit
- Material mit Menge und Einheit
- Unterschrift des Auftragnehmers und des Auftraggebers, mit Datum
Unterschrift und Fristen
Die Unterschrift des Auftraggebers ist Ihr Nachweis über Art und Umfang der Arbeit. Laut WKO-Leitfaden (auf Basis der ÖNORM B 2110, Ausgabe 2013) werden Regieaufzeichnungen täglich geführt und spätestens wöchentlich zur Bestätigung übergeben; eine Eintragung gilt als bestätigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht. Spätere Einsprüche bleiben möglich, die Beweislast liegt dann aber beim Auftraggeber. Abgerechnet wird nach anerkannter Art und anerkanntem Umfang zu den vereinbarten Regiepreisen.
Die 14-Tage-Frist ist nur über den WKO-Leitfaden zur Ausgabe 2013 belegt. Prüfen Sie die Frist in der Ausgabe der ÖNORM B 2110, die in Ihrem Vertrag steht (aktuell 2023).
Digital unterschreiben – gilt das?
Die Aufzeichnungen dürfen laut WKO-Leitfaden in jeder geeigneten Form geführt werden – auch digital. Eine am Handy oder Tablet gezeichnete Unterschrift ist eine einfache elektronische Signatur: Sie muss vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden (Art. 25 Abs. 1 eIDAS-Verordnung) und wird frei gewürdigt – wie ein Papierzettel auch. Verlangt Ihr Vertrag ausdrücklich Schriftform, ersetzt nur eine qualifizierte elektronische Signatur die eigenhändige Unterschrift (§ 4 Abs. 1 Signatur- und Vertrauensdienstegesetz).
Wie lange Sie Regieberichte aufbewahren
Regieberichte sind Grundlage Ihrer Rechnung und werden wie Belege aufbewahrt. Digital aufbewahren ist zulässig, wenn die Wiedergabe vollständig, geordnet, inhaltsgleich und urschriftgetreu ist (§ 132 Abs. 2 BAO) – ein Bericht, der digital entstanden ist, braucht also keinen Ausdruck.
| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Bücher, Aufzeichnungen und Belege | 7 Jahre ab Ende des Kalenderjahres | § 132 Abs. 1 BAO |
| Bei laufendem Abgabenverfahren | so lange sie dafür von Bedeutung sind | § 132 Abs. 1 BAO |
| Geschäftsbriefe und Buchungsbelege rechnungslegungspflichtiger Unternehmer | 7 Jahre | § 212 UGB |
Wie apvros dabei hilft
In apvros erfasst der Monteur die Regiearbeit am Handy – Personal, Zeiten, Material, Anfahrt als Pauschale oder nach Kilometern und Zuschläge für Überstunden, Nacht, Samstag, Sonn- und Feiertag –, auch ohne Netz. Der Kunde unterschreibt am Handy oder per Link, der Bericht liegt als PDF beim Auftrag und geht direkt in die Rechnung. Wer wann was geändert hat, zeigt das Protokoll.
Regiebericht
EntwurfUnterschriebenVerrechnetRB-2026-0031 · Familie Schöpf · Kamin verblechen · Sa, 07.11.2026
Häufige Fragen
Was muss in einem Regiebericht stehen?
Datum, Baustelle und Auftraggeber, die Beschreibung der Arbeit, das Personal mit Qualifikation und Stunden, eingesetzte Geräte, verbrauchtes Material mit Menge sowie die Unterschriften von Auftragnehmer und Auftraggeber.
Muss der Kunde den Regiebericht unterschreiben?
Die Unterschrift ist Ihr Nachweis über Art und Umfang der Arbeit. Ist die ÖNORM B 2110 vereinbart, gilt ein übergebener Bericht laut WKO-Leitfaden auch dann als bestätigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht (Ausgabe 2013). Holen Sie die Unterschrift trotzdem gleich vor Ort – das erspart den Streit.
Ist eine Unterschrift am Handy gültig?
Ja, als Beweismittel. Eine am Handy gezeichnete Unterschrift ist eine einfache elektronische Signatur und muss vor Gericht als Beweis zugelassen werden (Art. 25 eIDAS-Verordnung). Nur wenn der Vertrag ausdrücklich Schriftform verlangt, braucht es eine qualifizierte elektronische Signatur (§ 4 SVG).
Wie lange muss ich Regieberichte aufbewahren?
Als Belege sieben Jahre ab Ende des Kalenderjahres (§ 132 BAO), bei laufendem Abgabenverfahren länger. Digital aufbewahren ist zulässig, wenn die Wiedergabe vollständig, geordnet und inhaltsgleich ist.
Quellen
- WKO Bundesinnung Bau: Know-how Regieleistungen (PDF, auf Basis ÖNORM B 2110:2013)
- § 132 Bundesabgabenordnung (RIS)
- § 212 Unternehmensgesetzbuch (RIS)
- § 4 Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (RIS)
- Land Tirol: Elektronische Signaturen
- Austrian Standards: ÖNORM B 2110:2023-05-01
Stand November 2026, zuletzt durchgesehen am 5. November 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung, Ihre Kammer oder einen Rechtsanwalt.