Inhalt dieses Ratgebers
Kurz gesagt
In Österreich muss der Arbeitgeber die geleisteten Arbeitsstunden jedes Mitarbeiters aufzeichnen (§ 26 Abs. 1 AZG). Fehlen die Aufzeichnungen, verfallen Ansprüche auf Überstunden nicht nach den üblichen Fristen – das ist im Streitfall der teuerste Punkt.
Die Pflicht
Der Arbeitgeber führt in der Betriebsstätte Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden (§ 26 Abs. 1 AZG). Bei einem Durchrechnungszeitraum gehören auch dessen Beginn und Dauer dazu. Das Arbeitsinspektorat darf Einsicht verlangen (Abs. 6).
Wer schreibt auf?
Bei Gleitzeit kann vereinbart werden, dass die Mitarbeiter selbst aufzeichnen. Dann muss der Arbeitgeber sie anleiten, sich die Aufzeichnungen am Ende der Gleitzeitperiode aushändigen lassen und sie kontrollieren (Abs. 2). Die Verantwortung bleibt also beim Betrieb – auch wenn der Monteur den Zettel schreibt.
Erleichterungen
- Pausen müssen nicht aufgezeichnet werden, wenn Beginn und Ende per Betriebsvereinbarung oder schriftlicher Einzelvereinbarung festgelegt sind – oder ein Zeitraum, in dem die Pause genommen wird – und das auch eingehalten wird (Abs. 5).
- Bei schriftlich festgelegter fixer Arbeitszeit reicht es, die Einhaltung am Ende jeder Entgeltzahlungsperiode zu bestätigen; laufend aufzuzeichnen sind nur Abweichungen (Abs. 5a). Auf der Baustelle mit Fahrzeiten und Regiearbeit sind Abweichungen allerdings die Regel.
Was Mitarbeiter verlangen können
Jeder Mitarbeiter hat einmal im Monat Anspruch auf eine kostenlose Übermittlung seiner Arbeitszeitaufzeichnungen, wenn er sie nachweislich verlangt (Abs. 8).
Warum das Geld kostet
Fehlen Aufzeichnungen und ist die tatsächliche Arbeitszeit deshalb nicht feststellbar, sind Verfallsfristen gehemmt (Abs. 9). Überstunden, die nach Kollektivvertrag längst verfallen wären, können dann noch eingeklagt werden. Dazu kommen Verwaltungsstrafen nach § 28 AZG. Ein Stundenzettel, der am Freitag aus dem Gedächtnis geschrieben wird, schützt davor wenig.
Wie apvros dabei hilft
In apvros stempeln Mitarbeiter am Handy – Start, Pause, Ende, mit Standort und direkt auf Baustelle und Tätigkeit, auch ohne Netz. Die Stunden sind sofort im Büro, Arbeitszeitmodelle und Überstunden-Saldo rechnet die Zeit-Verwaltung mit, und den Monatsbericht geben Sie dem Mitarbeiter, wenn er ihn nach Abs. 8 verlangt.
Zeit-Verwaltung
Oktober 2026Oktober 2026
Durchrechnung bis 31.12. · 3 Mitarbeiter
Lena · 3 Einträge
3 Tage mit Überstunden27h 00min
+3h 00min
Thomas · 3 Einträge
2 Tage mit Überstunden25h 30min
+1h 30min
Markus · 2 Einträge
1 Tag mit Überstunden17h 00min
+1h 00min
Urlaubsantrag Markus
17.–21.11.2026 · 5 Tage
Stundenliste je Mitarbeiter als PDF für die Lohnverrechnung
Häufige Fragen
Muss ich in Österreich die Arbeitszeit meiner Mitarbeiter aufzeichnen?
Ja. Der Arbeitgeber muss die geleisteten Arbeitsstunden jedes Mitarbeiters aufzeichnen (§ 26 Abs. 1 AZG). Fehlen die Aufzeichnungen, verfallen Ansprüche auf Überstunden nicht nach den üblichen Fristen – das ist im Streitfall der teuerste Punkt.
Dürfen Mitarbeiter ihre Arbeitszeit selbst aufschreiben?
Bei Gleitzeit ja, wenn es vereinbart ist. Der Arbeitgeber muss sie aber anleiten, die Aufzeichnungen am Ende der Gleitzeitperiode einfordern und kontrollieren (§ 26 Abs. 2 AZG). Die Verantwortung bleibt beim Betrieb.
Müssen Pausen aufgezeichnet werden?
Nicht, wenn Beginn und Ende der Pause – oder ein Zeitraum, in dem sie genommen wird – per Betriebsvereinbarung oder schriftlicher Einzelvereinbarung festgelegt sind und das auch eingehalten wird (§ 26 Abs. 5 AZG).
Was passiert, wenn Arbeitszeitaufzeichnungen fehlen?
Ist die tatsächliche Arbeitszeit deshalb nicht feststellbar, sind Verfallsfristen gehemmt (§ 26 Abs. 9 AZG) – Überstunden können dann noch eingeklagt werden, wenn sie sonst längst verfallen wären. Dazu kommen Verwaltungsstrafen nach § 28 AZG.
Quellen
Stand Oktober 2026, zuletzt durchgesehen am 5. November 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung, Ihre Kammer oder einen Rechtsanwalt.