Inhalt dieses Ratgebers
Kurz gesagt
Gegenüber Verbrauchern gilt ein Kostenvoranschlag als verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt ist, und bezahlt werden muss er nur, wenn der Kunde vorher darauf hingewiesen wurde (§ 5 KSchG). Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag müssen Sie eine beträchtliche Überschreitung unverzüglich anzeigen – sonst verlieren Sie jeden Anspruch auf die Mehrkosten (§ 1170a Abs. 2 ABGB).
Verbindlich oder unverbindlich – wer was erwarten darf
| Privatkunde (Verbraucher) | Firmenkunde (Unternehmer) | |
|---|---|---|
| Im Zweifel | verbindlich (§ 5 Abs. 2 KSchG) | unverbindlich (laut WKO) |
| Kosten für den Voranschlag | nur nach vorherigem Hinweis (§ 5 Abs. 1 KSchG) | im Zweifel entgeltlich (laut WKO) |
| Verbindlicher Voranschlag wird teurer | keine Erhöhung (§ 1170a Abs. 1 ABGB) | keine Erhöhung (§ 1170a Abs. 1 ABGB) |
Was „verbindlich“ heißt
Liegt dem Vertrag ein Kostenvoranschlag „unter ausdrücklicher Gewährleistung für seine Richtigkeit“ zugrunde, kann der Unternehmer auch bei unvorhergesehener Größe oder Kostspieligkeit der veranschlagten Arbeiten keine Erhöhung fordern (§ 1170a Abs. 1 ABGB). Das Risiko für Mehrmengen tragen dann Sie. Was der Kunde zusätzlich bestellt, gehört nicht zu den veranschlagten Arbeiten – halten Sie solche Zusatzaufträge eigens fest.
So wird ein Kostenvoranschlag unverbindlich
Gegenüber Privatkunden müssen Sie die Unverbindlichkeit ausdrücklich erklären – etwa mit „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, mit Zirka-Preisen oder dem Vermerk „abgerechnet wird nach Naturmaß“ (Arbeiterkammer OÖ). Die WKO rät, Unverbindlichkeit und Entgelt vor der Erstellung zu vereinbaren: Ein Hinweis erst in den AGB kommt zu spät.
Überschreitung: sofort anzeigen
Ist der Voranschlag unverbindlich und zeigt sich eine beträchtliche Überschreitung als unvermeidlich, kann der Kunde zurücktreten – gegen angemessene Vergütung der bisherigen Arbeit. Sie müssen ihm die Überschreitung unverzüglich anzeigen, sonst verlieren Sie jeden Anspruch wegen der Mehrarbeiten (§ 1170a Abs. 2 ABGB). Laut WKO gilt das auch dann, wenn der Kunde mit Mehrkosten rechnen musste oder schon davon weiß.
„Beträchtlich“ ist gesetzlich nicht definiert. Die WKO nennt rund 15 % als Richtwert der Rechtsprechung, die Arbeiterkammer OÖ 10 bis 15 %. Entscheidend ist der Einzelfall.
Checkliste für Ihren Kostenvoranschlag
- Vorher klären und schriftlich festhalten, ob der Voranschlag etwas kostet.
- „Verbindlich“ oder „unverbindlich“ ausdrücklich auf den Voranschlag schreiben.
- Leistungsumfang genau beschreiben: Positionen, Mengen, Annahmen und was nicht enthalten ist.
- Während der Arbeit die Hochrechnung laufend mit dem Voranschlag vergleichen.
- Eine Überschreitung sofort und nachweisbar anzeigen – schriftlich, mit Datum.
- Zusatzwünsche des Kunden als eigenen Auftrag festhalten.
Wie apvros dabei hilft
In apvros schreiben Sie Kostenvoranschlag, Angebot und Auftrag aus Ihrem Positionskatalog. Die Nachkalkulation vergleicht laufend Soll und Ist je Position und rechnet hoch, was der Auftrag voraussichtlich kostet. Der KI-Mitarbeiter „Kostenvoranschlag-Wächter“ warnt, sobald die Hochrechnung über dem Kostenvoranschlag liegt, und bereitet die Nachricht an den Kunden vor – gesendet wird erst nach Ihrer Freigabe, und am Auftrag steht, wann was an wen ging.
Nachkalkulation
LaufendAUF-2026-0021 · Zubau Hotel Bergblick · Einheitspreis
Hochrechnung auf den fertigen Auftrag
Fertigca. 27.11.2026
Deckungsbeitrag€ 8.940,00
geplant € 9.600,00
Häufige Fragen
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Gegenüber Verbrauchern ja, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt ist (§ 5 Abs. 2 KSchG). Gegenüber Unternehmern ist ein Kostenvoranschlag laut WKO im Zweifel unverbindlich. Wer verbindlich oder unverbindlich anbieten will, schreibt es am besten ausdrücklich dazu.
Darf ich für einen Kostenvoranschlag etwas verlangen?
Von Privatkunden nur, wenn Sie vorher auf die Zahlungspflicht hingewiesen haben (§ 5 Abs. 1 KSchG). Gegenüber Unternehmern ist ein Kostenvoranschlag laut WKO im Zweifel entgeltlich. Vereinbaren Sie das Entgelt vor der Erstellung.
Um wie viel darf ein unverbindlicher Kostenvoranschlag überschritten werden?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Die WKO nennt rund 15 % als Richtwert der Rechtsprechung, die Arbeiterkammer OÖ 10 bis 15 %. Wird eine beträchtliche Überschreitung unvermeidlich, müssen Sie sie dem Kunden unverzüglich anzeigen; er kann dann gegen Bezahlung der bisherigen Arbeit zurücktreten.
Was passiert, wenn ich eine Überschreitung nicht rechtzeitig melde?
Dann verlieren Sie jeden Anspruch wegen der Mehrarbeiten (§ 1170a Abs. 2 ABGB). Laut WKO gilt die Anzeigepflicht selbst dann, wenn der Kunde mit Mehrkosten rechnen musste oder schon davon weiß.
Quellen
- § 1170a ABGB (RIS)
- § 5 Konsumentenschutzgesetz (RIS)
- WKO: Kostenvoranschlag – Überblick (Stand 15.10.2025)
- Arbeiterkammer OÖ: Kostenvoranschlag
Stand November 2026, zuletzt durchgesehen am 5. November 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung, Ihre Kammer oder einen Rechtsanwalt.